Der Regelzugang zur Erzieher*innenausbildung (ERZ) in Mecklenburg-Vorpommern ist die Sozialassistent*innenausbildung. Die Erzieher*innenausbildung dauert 2 Jahre.
Der erfolgreiche ERZ-Abschluss berechtigt zur pädagogischen Arbeit mit Menschen von 0 - 27 Jahren in den unterschiedlichsten beruflichen Umfeldern wie zum Beispiel Krippe, Kita, Hort und Jugendarbeit.
Während der theoretischen und praktischen Ausbildung erwirbt man neben einer fundierten Allgemeinbildung beispielsweise berufsbildende Kompetenzen in folgenden Bereichen:
Ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst ist die Religionspädagogik mit den Bereichen Theologisieren, Philosophieren mit Kindern, Wertebildung und religiöser Erziehung.
Bei der fachpraktischen Ausbildung werden die theoretischen Inhalte in der sozialpädagogischen Praxis erprobt. Das Seminar für Kirchlichen Dienst setzt dabei einen Schwerpunkt im Bereich der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung. Alle Auszubildenden sammeln während der fachpraktischen Ausbildung ihre Praxiserfahrungen in der Krippe, im Kindergarten und im Hort.
Darüber hinaus finden die praktischen Ausbildungsphasen auch im Bereich der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendarbeit statt.
Die Schüler*innen
Am Ende der Ausbildung wird eine schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung gemäß der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (FSVO Soz M-V) durchgeführt.
Die Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst endet mit dem Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher.
Dieser Abschluss schließt die Fachhochschulreife ein, sofern sie nicht bereits erworben wurde.
Nach Abschluss der Erzieher*innenausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst besteht die Möglichkeit, verkürzt und berufsbegleitend an der Hochschule Neubrandenburg Early Education zu studieren.
Das Seminar für Kirchlichen Dienst erhebt Ausbildungskosten in Höhe von 1.500,00 Euro (eintausendfünfhundert Euro) pro Schuljahr (01.08. - 31.07.). Das Schulgeld ist zahlbar in Raten von 125,00 Euro. Die erste Rate ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die weiteren Raten sind monatlich ab September jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
Es fallen für die Schüler*innen keine Aufnahme- und Prüfungsgebühren an.
Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z.B. für eigene Lernmittel, Exkursionen und Klassenfahrten sowie für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für eine auswärtige Unterbringung.
Unter bestimmten Bedingungen können Schüler*innen, die an der berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Infos für Interessierte
Allgemeine Infos