Die Sozialassistent*innenausbildung ist der Regelzugang zur Erzieher*innenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie dauert je nach Zugangsvoraussetzung 1 bis 2 Jahre. Die Zugangsvoraussetzung zur 2-jährigen Sozialassistent*innenausbildung ist die mittlere Reife. Zugangsvoraussetzung zur 1-jährigen Sozialassistent*innenausbildung ist das Abitur oder die Fachhochschulreife bzw. die mittlere Reife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Während der theoretischen und praktischen Ausbildung erwirbt man neben einer fundierten Allgemeinbildung beispielsweise berufsbildende Kompetenzen in folgenden Bereichen:
Ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst ist die Religionspädagogik mit den Bereichen Theologisieren, Philosophieren mit Kindern, Wertebildung und religiöser Erziehung.
Bei der fachpraktischen Ausbildung werden die theoretischen Inhalte in der sozialpädagogischen Praxis erprobt. Die Schüler*innen erhalten Einblicke in den Arbeitsalltag, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden, gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung und entwickeln berufsorientierte Handlungskompetenzen.
Am Ende der Ausbildung wird eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung gemäß der Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an der höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz (SOAHBFSVO M-V) durchgeführt.
Die Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst endet mit dem Abschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. Staatlich geprüfter Sozialassistent und berechtigt zur Teilnahme an der Erzieher*innenausbildung.
Das Seminar für Kirchlichen Dienst erhebt Ausbildungskosten in Höhe von 1.500,00 Euro (eintausendfünfhundert Euro) pro Schuljahr (01.08. - 31.07.). Das Schulgeld ist zahlbar in Raten von 125,00 Euro. Die erste Rate ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die weiteren Raten sind monatlich ab September jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
Es fallen für die Schüler*innen keine Aufnahme- und Prüfungsgebühren an.
Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z. B. für eigene Lernmittel, Exkursionen und Klassenfahrten sowie für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für eine auswärtige Unterbringung.
Unter bestimmten Bedingungen können Schüler*innen, die an der berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
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